Kanzlei:
Ich, Gordon Spitzer, geboren 1972, begann im Jahr 1992 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück. Dort legte ich im Jahr 1997 mein 1. Staatsexamen ab.
Während meiner anschließenden Referendarzeit im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm lebte ich bereits in Düsseldorf. Das Referendariat schloss ich im Februar 2000 mit dem 2. juristischen Staatsexamen ab.
Nachdem ich im Mai 2000 als Rechtsanwalt zugelassen wurde, begann ich meine berufliche Tätigkeit in einer überwiegend zivilrechtlich ausgerichteten mittelständischen Kanzlei in Düsseldorf. Dort war ich bis zum 31.12.2008 als Anwalt tätig.
Im Januar 2009 habe ich meine eigene Kanzlei eröffnet. Diese ist zentral gelegen und befindet sich in der Cordobastraße 1 / Ecke Fischerstraße in Düsseldorf-Pempelfort. Die genaue Lage der Kanzlei sowie die Erreichbarkeit finden Sie unter der Rubrik Kontakt.
In der Zeit von Januar 2009 bis Dezember 2011 übte ich meine Tätigkeit in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Thomas Götzken aus. Zum 01.01.2012 hat Rechtsanwalt Thomas Götzken seine Kanzlei im Zuge einer frühzeitigen Nachfolgeregelung an mich verkauft, die seither mit meiner Kanzlei zusammengeführt ist.
Herr Rechtsanwalt Thomas Götzken (geb.1956), der auf eine langjährige erfolgreiche Selbständigkeit zurückblickt, ist jetzt als freier Mitarbeiter für mich tätig und unterstützt mich bei der Fortführung meiner nun erweiterten Kanzlei. Somit ist eine optimale Betreuung der Mandanten auch in Zukunft gewährleistet.
Die Mitarbeiter der bis zum 31.12.2011 bestehenden Kanzlei Thomas Götzken habe ich übernommen, so dass für die Mandanten auch zukünftig die gewohnte Kontinuität und Vertrautheit gegeben ist.
Wir bieten unserer Mandantschaft eine individuelle und umfassende Betreuung, welche sich an den Wünschen der Mandanten und deren Bedürfnissen ausrichtet. Die außergerichtliche Lösung von Problemen ist für uns von höchster Priorität. Es gehört weiterhin zu unseren Aufgaben erforderlichenfalls gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem notwendigen Nachdruck zu führen.
Beim ersten Kontakt zu potentiellen Mandanten klären wir zunächst die Zielsetzung. Danach prüfen wir, ob und mit welcher Erfolgsaussicht dieses Ziel erreicht werden kann. Hierbei klären wir über die Möglichkeiten und Risiken sowie über die Kosten des Verfahrens auf und weisen auf ggf. bestehende Erstattungsmöglichkeiten hin. Gemeinsam mit unseren Mandanten entscheiden wir, ob eine außergerichtliche Tätigkeit Erfolg verspricht oder aber eine unverzügliche gerichtliche Auseinandersetzung notwendig ist, um das vom Mandanten gewünschte Ziel schnellstmöglich zu erreichen.
Gern sind wir bereit die Korrespondenz mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung zu führen und deren Eintrittspflicht zu klären.
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